Hausordnung

Diese Hausordnung dient dazu, den Besuch des FEZ-Berlin so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Besucher*innen bitten wir Sie um Beachtung der in dieser Hausordnung festgelegten Regelungen.

Geltungsbereich und Anwendung

(1) Die Hausordnung gilt auf dem gesamten FEZ-Gelände einschließlich der Außen-, Frei-, Spiel- und Parkplatzflächen.

(2) Mit Betreten des FEZ-Geländes erkennen Sie die Hausordnung des FEZ-Berlin als verbindlich an.

(3) Für das Schwimmbad, den Badesee und die Garderobe gelten jeweils eigene Ordnungen.

(4) Der Geschäftsführung bzw. den von ihr beauftragten Personen obliegt das Hausrecht.

(5) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

Vielfalt und Toleranz

(6) Jede Diskriminierung, Verunglimpfung und respektlose Behandlung anderer Besucher*innen werden als Verstöße gegen die Hausordnung, unabhängig von ihrer rechtlichen Qualität, behandelt. Diesbezügliche Handlungen und Propaganda in Form von Gesten, Emblemen, Kleidung, Druckstücken oder Parolen sind untersagt.

Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung

(7) Am Besucherservice stehen Erste-Hilfe-Koffer und ein Defibrillator bereit. Bei größeren Veranstaltungen ist ein Sanitätsdienst vor Ort.

(8) Gegebenenfalls ist über den Notruf 112 die Berliner Feuerwehr zu informieren.

(9) Im Brand- oder Evakuierungsfall ist das Haus über die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge unverzüglich zu räumen. Die Alarmauslösung zur Evakuierung erfolgt über Klingelzeichen (3 Minuten Dauerton) und durch Information über die Beschallungsanlage des Foyers.

(10) Die Nutzung der Fahrstühle im Evakuierungsfall ist lebensgefährlich und daher untersagt. 

(11) Rollstuhlfahrer*innen begeben sich bitte zu den Treppenabgängen, dort helfen Ihnen Mitarbeiter*innen bei der Evakuierung.

(12) Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen des Hauses, der Feuerwehr und der Polizei ist Folge zu leisten.

Film- und Fotoaufnahmen

(13) Ton-, Foto- und Filmaufnahmen der Aufführungen sind im gesamten Haus aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt.

(14) Das FEZ-Berlin behält sich vor, von einzelnen Veranstaltungen Ton-, Foto- und/ oder Filmaufzeichnungen bzw. Übertragungen zuzulassen. Besucher*innen erklären mit dem Kauf eines Tickets ihr Einverständnis, dass etwaige Aufnahmen ihrer Person während einer Vorstellung durch hierzu Berechtigte ohne einen Anspruch auf Vergütung gesendet beziehungsweise veröffentlicht werden dürfen.

Nutzung des FEZ-Geländes

(15) Auf den öffentlich zugänglichen Wegen und dem Parkplatz gilt die StVO.

(16) Fahrräder, Roller und ähnliche Fortbewegungsmittel sind vor dem Haus auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.

(17) Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist im Haus untersagt.

(18) Kinderwagen sind auf dem Kinderwagenparkplatz am Besucherservice abzustellen bzw. nach Weisung der Mitarbeiter*innen des Besucherservices an weiteren dafür vorgesehen Flächen.

(19) Essen und Trinken in den Veranstaltungsräumen ist untersagt.

(20) Mäßiger Konsum alkoholischer Getränke ist unter Beachtung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in den gastronomischen Einrichtungen zugelassen. Ansonsten ist der Alkoholkonsum innerhalb von Veranstaltungen mit anwesenden minderjährigen Besucher*innen untersagt.

(21) Das Rauchen ist lediglich draußen in gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet.

(22) Der Konsum, die Verbreitung, die Zubereitung, die Verwahrung und das Anpreisen jedweder nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen sind untersagt.

(23) Offenes Feuer und Pyrotechnik sind untersagt.

(24) Die Benutzung mitgebrachter Stromabnehmer ist nicht gestattet. 

(25) Das Mitführen oder Benutzen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

(26) Auf dem gesamten Gelände gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für Drohnen.

(27) Das Bemalen, Besprühen, Bekleben, Verschmutzen und Beschädigen baulicher Innen- und Außenanlagen sowie Ausstattungsgegenstände ist untersagt.

(28) Das Versperren von Flucht- und Rettungswegen, der Missbrauch und/ oder die Manipulation, Beseitigung und das Versperren aller Vorrichtungen zur Unfallverhütung, des Brandschutzes sowie der Sicherheitstechnik sind untersagt.

(29) Das Mitbringen von Tieren ist – mit Ausnahme von Assistenzhunden gem. BGG (Bundesgleichstellungsgesetz) – nicht gestattet.

Werbung, Verkauf und Veranstaltungen Dritter

(30) Der Verkauf von Waren, das Handeltreiben jeder Art und Anbieten von Dienstleistungen, inklusive des Auslegens von Werbematerial oder Anbringen von Zetteln und Plakaten, sind nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsführung. Die Genehmigung ist auf Verlangen vorzulegen.

(31) Veranstaltungen Dritter (Fremdveranstaltungen) sind genehmigungspflichtig.

Aufsichtspflicht und Haftung

(32) Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

(33) Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet das FEZ-Berlin ebenso wenig wie für den Verlust von Gegenständen.

(34) Die Besucher*innen haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(35) Schäden oder Unfälle sind unverzüglich bei den Mitarbeiter*innen anzuzeigen.

(36) Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern oder Betreuer*innen bei Teilnahme an Veranstaltungen des FEZ-Berlin wird durch die Mitarbeiter*innen nicht übernommen.

(37) Das Benutzen der im Haus angebotenen Spiel- und Sportgeräte geschieht auf eigene Gefahr.

Berlin, 01.01.2022

Die Geschäftsleitung


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Landesmusikakademie Berlin
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